Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät und vertritt Herr RA Martin Winter Bauherren, Architekten und Bauunternehmen in allen Fragen des privaten Baurechts. Er unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung und -prüfung, bei Mängel- und Vergütungsansprüchen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen. Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle Lösung – außergerichtlich wie auch vor Gericht.







