Kontakt

Wir freuen uns auf eine Nachricht von ihnen.

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Sie haben Fragen, Wünsche oder weitergehenden Informations- bzw. Gesprächsbedarf? Dann nutzen Sie bitte unser nebenstehendes Kontaktformular, wir melden uns umgehend zurück.

Wir weisen daraufhin, dass vertrauliche Inhalte per email grundsätzlich nicht übersendet werden sollten.


WIP Rechtsanwaltskanzlei Winter eGbR

Sitz: Bundesallee 221
10719 Berlin, Deutschland

Telefon: 030 235 110-0
Telefax: 030 235 110-90


E-Mail: wip@winter-gbr.de


Bitte füllen Sie das Formular (Link "Formular") vor Ihrem Termin vollständig aus und übermitteln Sie es uns rechtzeitig. Das Formular ist für die Mandatsaufnahme essenziell und ermöglicht uns, Ihren Termin optimal vorzubereiten.

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Close-up of a green palm leaf with intricate veining and texture, showcasing rich shades of green.
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FAQ

Noch Fragen?

Eventuell können sie hier schon direkt beantwortet werden.

Muss ich für jeden Vorgang persönlich erscheinen?

In der Regel ja, da notarielle Beurkundungen Ihre persönliche Unterschrift erfordern. In einigen Fällen kann eine vollmachtbasierte Vertretung möglich sein – allerdings nur mit notariell beglaubigter Vollmacht.

Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?

Das hängt vom Vorgang ab. Für Immobilienkaufverträge z. B. Ausweis, Grundbuchangaben und Vertragsentwürfe. Für Gesellschaftsvorgänge: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Beschlüsse. Wir teilen Ihnen vorab genau mit, was benötigt wird.

Kann ich einen Entwurf vorher einsehen?

Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.

Wie berechnen sich die Notarkosten?

Notarkosten sind gesetzlich festgelegt (GNotKG). Der Notar hat keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem „Gegenstandswert“ – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.

Wie lange dauert eine Eintragung im Grundbuch?

Das variiert je nach Grundbuchamt – meist einige Wochen. Notare haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, kümmern sich aber um die ordnungsgemäße Einreichung aller Unterlagen.

Muss ich für jeden Vorgang persönlich erscheinen?

In der Regel ja, da notarielle Beurkundungen Ihre persönliche Unterschrift erfordern. In einigen Fällen kann eine vollmachtbasierte Vertretung möglich sein – allerdings nur mit notariell beglaubigter Vollmacht.

Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?

Das hängt vom Vorgang ab. Für Immobilienkaufverträge z. B. Ausweis, Grundbuchangaben und Vertragsentwürfe. Für Gesellschaftsvorgänge: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Beschlüsse. Wir teilen Ihnen vorab genau mit, was benötigt wird.

Kann ich einen Entwurf vorher einsehen?

Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.

Wie berechnen sich die Notarkosten?

Notarkosten sind gesetzlich festgelegt (GNotKG). Der Notar hat keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem „Gegenstandswert“ – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.

Wie lange dauert eine Eintragung im Grundbuch?

Das variiert je nach Grundbuchamt – meist einige Wochen. Notare haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, kümmern sich aber um die ordnungsgemäße Einreichung aller Unterlagen.

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Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.

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Notarkosten sind gesetzlich festgelegt (GNotKG). Der Notar hat keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem „Gegenstandswert“ – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.

Wie lange dauert eine Eintragung im Grundbuch?

Das variiert je nach Grundbuchamt – meist einige Wochen. Notare haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, kümmern sich aber um die ordnungsgemäße Einreichung aller Unterlagen.