Kontakt
Wir freuen uns auf eine Nachricht von ihnen.
Wir freuen uns auf eine Nachricht von ihnen.
Sie haben Fragen, Wünsche oder weitergehenden Informations- bzw. Gesprächsbedarf? Dann nutzen Sie bitte unser nebenstehendes Kontaktformular, wir melden uns umgehend zurück.
Wir weisen daraufhin, dass vertrauliche Inhalte per email grundsätzlich nicht übersendet werden sollten.
WIP Rechtsanwaltskanzlei Winter eGbR
Sitz: Bundesallee 221
10719 Berlin, Deutschland
Telefon: 030 235 110-0
Telefax: 030 235 110-90
E-Mail: wip@winter-gbr.de
Zur Vorbereitung von Notarterminen füllen Sie bitte das Formular (Link "Formular") vor Ihrem Termin vollständig aus und übermitteln Sie dieses. Das Formular ermöglicht es uns, Ihren Termin optimal vorzubereiten.
Sie haben Fragen, Wünsche oder weitergehenden Informations- bzw. Gesprächsbedarf? Dann nutzen Sie bitte unser nebenstehendes Kontaktformular, wir melden uns umgehend zurück.
Wir weisen daraufhin, dass vertrauliche Inhalte per email grundsätzlich nicht übersendet werden sollten.
WIP Rechtsanwaltskanzlei Winter eGbR
Sitz: Bundesallee 221
10719 Berlin, Deutschland
Telefon: 030 235 110-0
Telefax: 030 235 110-90
E-Mail: wip@winter-gbr.de
Zur Vorbereitung von Notarterminen füllen Sie bitte das Formular (Link "Formular") vor Ihrem Termin vollständig aus und übermitteln Sie dieses. Das Formular ermöglicht es uns, Ihren Termin optimal vorzubereiten.



FAQ
Noch Fragen?
Eventuell können ihre Fragen bezüglich des Notartermins schon hier beantwortet werden. Für weitergehende können Sie gerne das Kontaktformular verwenden.
Muss ich für jeden Vorgang persönlich erscheinen?
In der Regel ja, da notarielle Beurkundungen Ihre persönliche Unterschrift erfordern. Von einigen Ausnahmen abgesehen (höchstpersönliche Erklärungen, wie z.B. Registeranmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH u.A), ist die Erteilung einer Vollmacht oder die nachträgliche Genehmigung möglich. Daneben gibt es im Gesellschaftsrecht die Möglichkeit einer Videobeurkundung. Gerne können Sie anfragen, ob ihr Anliegen hierfür in Betracht kommt.
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?
Dies kann unterschiedlich sein. Grundsätzlich wird ein aktuelles Ausweisdokument benötigt, manchmal (z.B. in erbrechtlichen Angelegenheiten) auch Personenstandsurkunden. Ob und welche weiteren Dokumente (Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Vorurkunden) benötigt werden, werden wir Ihnen im Rahmen der Terminsvorbereitung mitteilen.
Erhalte ich vor dem Termin einen Entwurf?
Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.
Wie berechnen sich die Notarkosten?
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, die Regelungen finden sich im Gerichts- und NotarkostenG (GNotKG). Der Notar hat hierbei keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.
Wie lange dauert eine Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister?
Dies variiert je nach Grundbuchamt oder Registergericht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Urkunden sofort zum Vollzug eingereicht werden können, oftmals sind zunächst behördliche Erklärungen oder der Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer einzuholen. Die erforderlichen Anträge und Unterlagen werden seitens unserer Notarin gestellt bzw. eingeholt. Für einen Grundbucheintrag müssen Sie (ab Einreichung) im Schnitt mit ca 4 bis 6 Wochen, für einen Registereintrag mit ca. 2-3 Wochen rechnen.
Muss ich für jeden Vorgang persönlich erscheinen?
In der Regel ja, da notarielle Beurkundungen Ihre persönliche Unterschrift erfordern. Von einigen Ausnahmen abgesehen (höchstpersönliche Erklärungen, wie z.B. Registeranmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH u.A), ist die Erteilung einer Vollmacht oder die nachträgliche Genehmigung möglich. Daneben gibt es im Gesellschaftsrecht die Möglichkeit einer Videobeurkundung. Gerne können Sie anfragen, ob ihr Anliegen hierfür in Betracht kommt.
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?
Dies kann unterschiedlich sein. Grundsätzlich wird ein aktuelles Ausweisdokument benötigt, manchmal (z.B. in erbrechtlichen Angelegenheiten) auch Personenstandsurkunden. Ob und welche weiteren Dokumente (Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Vorurkunden) benötigt werden, werden wir Ihnen im Rahmen der Terminsvorbereitung mitteilen.
Erhalte ich vor dem Termin einen Entwurf?
Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.
Wie berechnen sich die Notarkosten?
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, die Regelungen finden sich im Gerichts- und NotarkostenG (GNotKG). Der Notar hat hierbei keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.
Wie lange dauert eine Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister?
Dies variiert je nach Grundbuchamt oder Registergericht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Urkunden sofort zum Vollzug eingereicht werden können, oftmals sind zunächst behördliche Erklärungen oder der Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer einzuholen. Die erforderlichen Anträge und Unterlagen werden seitens unserer Notarin gestellt bzw. eingeholt. Für einen Grundbucheintrag müssen Sie (ab Einreichung) im Schnitt mit ca 4 bis 6 Wochen, für einen Registereintrag mit ca. 2-3 Wochen rechnen.
Muss ich für jeden Vorgang persönlich erscheinen?
In der Regel ja, da notarielle Beurkundungen Ihre persönliche Unterschrift erfordern. Von einigen Ausnahmen abgesehen (höchstpersönliche Erklärungen, wie z.B. Registeranmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH u.A), ist die Erteilung einer Vollmacht oder die nachträgliche Genehmigung möglich. Daneben gibt es im Gesellschaftsrecht die Möglichkeit einer Videobeurkundung. Gerne können Sie anfragen, ob ihr Anliegen hierfür in Betracht kommt.
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?
Dies kann unterschiedlich sein. Grundsätzlich wird ein aktuelles Ausweisdokument benötigt, manchmal (z.B. in erbrechtlichen Angelegenheiten) auch Personenstandsurkunden. Ob und welche weiteren Dokumente (Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Vorurkunden) benötigt werden, werden wir Ihnen im Rahmen der Terminsvorbereitung mitteilen.
Erhalte ich vor dem Termin einen Entwurf?
Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.
Wie berechnen sich die Notarkosten?
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, die Regelungen finden sich im Gerichts- und NotarkostenG (GNotKG). Der Notar hat hierbei keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.
Wie lange dauert eine Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister?
Dies variiert je nach Grundbuchamt oder Registergericht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Urkunden sofort zum Vollzug eingereicht werden können, oftmals sind zunächst behördliche Erklärungen oder der Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer einzuholen. Die erforderlichen Anträge und Unterlagen werden seitens unserer Notarin gestellt bzw. eingeholt. Für einen Grundbucheintrag müssen Sie (ab Einreichung) im Schnitt mit ca 4 bis 6 Wochen, für einen Registereintrag mit ca. 2-3 Wochen rechnen.