Erbbaurecht
„Bauen auf fremdem Boden – mit eigenen Chancen und Verpflichtungen.“
Das Erbbaurecht eröffnet die Möglichkeit, ein Grundstück zu nutzen und zu bebauen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Für Investoren, Familien oder Unternehmen bietet es große Flexibilität – jedoch auch besondere rechtliche Anforderungen.
Wir beraten umfassend bei:
Gestaltung neuer Erbbaurechtsverträge
Verlängerung und Anpassung bestehender Verträge
Prüfung von Erbbauzinsen, Laufzeiten und Heimfallregelungen
Übertragung, Belastung oder Verkauf eines Erbbaurechts
Klärung der Rechte und Pflichten zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigtem
Unser Fokus: ein ausgewogenes Verhältnis, klare vertragliche Regelungen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für beide Seiten.







