WIP Rechtsanwaltskanzlei
Winter eGbR
Ihre Rechtsanwalts- und Notarkanzlei für Erbbaurecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, privates Baurecht und Unternehmensnachfolge – kompetent, zuverlässig und lösungsorientiert.
Über Uns
Wer wir sind, wofür wir stehen und was uns auszeichnet.
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Leistungen
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Was wir für Sie tun.
Juristische Beratung und notarielle Unterstützung in unseren zentralen Schwerpunktbereichen – kompetent, effizient und verlässlich.
Und jetzt?
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Kompetent, zuverlässig und lösungsorientiert – für rechtliche Sicherheit in jeder Lebenslage.
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Rechtssichere Verträge
Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen durch Experten.
Ein kompetentes Kanzleiteam mit ausgewiesener anwaltlicher und notarieller Expertise.



Über 30 Jahre Erfahrung
Rechtliche Begleitung in den Bereichen Immobilien- und Baurecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht
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FAQ
FAQ
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Häufig gestellte Fragen
Hier sind die häufigsten Fragen, kurz und knapp beantwortet.
Muss ich für jeden Vorgang persönlich erscheinen?
In der Regel ja, da notarielle Beurkundungen Ihre persönliche Unterschrift erfordern. Von einigen Ausnahmen abgesehen (höchstpersönliche Erklärungen, wie z.B. Registeranmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH u.A), ist die Erteilung einer Vollmacht oder die nachträgliche Genehmigung möglich. Daneben gibt es im Gesellschaftsrecht die Möglichkeit einer Videobeurkundung. Gerne können Sie anfragen, ob ihr Anliegen hierfür in Betracht kommt.
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?
Dies kann unterschiedlich sein. Grundsätzlich wird ein aktuelles Ausweisdokument benötigt, manchmal (z.B. in erbrechtlichen Angelegenheiten) auch Personenstandsurkunden. Ob und welche weiteren Dokumente (Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Vorurkunden) benötigt werden, werden wir Ihnen im Rahmen der Terminsvorbereitung mitteilen.
Erhalte ich vor dem Termin einen Entwurf?
Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.
Wie berechnen sich die Notarkosten?
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, die Regelungen finden sich im Gerichts- und NotarkostenG (GNotKG). Der Notar hat hierbei keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.
Wie lange dauert eine Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister?
Dies variiert je nach Grundbuchamt oder Registergericht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Urkunden sofort zum Vollzug eingereicht werden können, oftmals sind zunächst behördliche Erklärungen oder der Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer einzuholen. Die erforderlichen Anträge und Unterlagen werden seitens unserer Notarin gestellt bzw. eingeholt. Für einen Grundbucheintrag müssen Sie (ab Einreichung) im Schnitt mit ca 4 bis 6 Wochen, für einen Registereintrag mit ca. 2-3 Wochen rechnen.
Muss ich für jeden Vorgang persönlich erscheinen?
In der Regel ja, da notarielle Beurkundungen Ihre persönliche Unterschrift erfordern. Von einigen Ausnahmen abgesehen (höchstpersönliche Erklärungen, wie z.B. Registeranmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH u.A), ist die Erteilung einer Vollmacht oder die nachträgliche Genehmigung möglich. Daneben gibt es im Gesellschaftsrecht die Möglichkeit einer Videobeurkundung. Gerne können Sie anfragen, ob ihr Anliegen hierfür in Betracht kommt.
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?
Dies kann unterschiedlich sein. Grundsätzlich wird ein aktuelles Ausweisdokument benötigt, manchmal (z.B. in erbrechtlichen Angelegenheiten) auch Personenstandsurkunden. Ob und welche weiteren Dokumente (Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Vorurkunden) benötigt werden, werden wir Ihnen im Rahmen der Terminsvorbereitung mitteilen.
Erhalte ich vor dem Termin einen Entwurf?
Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.
Wie berechnen sich die Notarkosten?
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, die Regelungen finden sich im Gerichts- und NotarkostenG (GNotKG). Der Notar hat hierbei keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.
Wie lange dauert eine Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister?
Dies variiert je nach Grundbuchamt oder Registergericht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Urkunden sofort zum Vollzug eingereicht werden können, oftmals sind zunächst behördliche Erklärungen oder der Nachweis der Zahlung der Grunderwerbsteuer einzuholen. Die erforderlichen Anträge und Unterlagen werden seitens unserer Notarin gestellt bzw. eingeholt. Für einen Grundbucheintrag müssen Sie (ab Einreichung) im Schnitt mit ca 4 bis 6 Wochen, für einen Registereintrag mit ca. 2-3 Wochen rechnen.
Muss ich für jeden Vorgang persönlich erscheinen?
In der Regel ja, da notarielle Beurkundungen Ihre persönliche Unterschrift erfordern. Von einigen Ausnahmen abgesehen (höchstpersönliche Erklärungen, wie z.B. Registeranmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH u.A), ist die Erteilung einer Vollmacht oder die nachträgliche Genehmigung möglich. Daneben gibt es im Gesellschaftsrecht die Möglichkeit einer Videobeurkundung. Gerne können Sie anfragen, ob ihr Anliegen hierfür in Betracht kommt.
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?
Dies kann unterschiedlich sein. Grundsätzlich wird ein aktuelles Ausweisdokument benötigt, manchmal (z.B. in erbrechtlichen Angelegenheiten) auch Personenstandsurkunden. Ob und welche weiteren Dokumente (Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Vorurkunden) benötigt werden, werden wir Ihnen im Rahmen der Terminsvorbereitung mitteilen.
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Ja. Sie erhalten jeden Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, damit Sie Fragen stellen und Unklarheiten klären können.
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Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, die Regelungen finden sich im Gerichts- und NotarkostenG (GNotKG). Der Notar hat hierbei keinen Spielraum. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts.
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